Informationen zur KFW-Förderung
KfW-Zuschüsse für den altersgerechten Umbau sind wieder verfügbar.
Wer plant, sein Eigenheim alters- oder behindertengerecht zu sanieren, kann sich ab sofort wieder über einen Zuschuss von der KfW freuen.
Ab sofort können Immobilienbesitzer und Mieter wieder Zuschüsse für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Wer kann den Zuschuss nutzen?
Das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“ richtet sich an private Wohneigentümer und Mieter gleich welchen Alters, die ihr Eigenheim umbauen und altersgerecht sanieren möchten. Wichtig ist, dass ein Fachunternehmer die Sanierung ausführen muss, damit die Fördermittel gewährt werden.
Die KfW erteilt Zu- oder Absagen sehr schnell, in der Regel noch am Tag der Antragstellung. Erst ab dann darf mit der Umsetzung der Umbaumaßnahmen begonnen werden.
Wieviel wird gefördert?
Die KfW überweist den Investitionszuschuss nach der Sanierung direkt auf das Konto der Bauherren. Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag, höchstens jedoch 5.000 Euro. Dabei müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden.
Wer berät zur richtigen Förderung?
Details zum Programm 455-B finden Sie unter www.kfw.de.
Welches weitere Förderprogramm für Sie das richtige ist und welche der über 50 Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen Ihnen den größten Nutzen bringen, sagt Ihnen gerne unser Netzwerkpartner Gebäudeenergie-Berater Sebastian Hund, www.werk-e.de